I. Vertragsabschluß
(1)Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und
Leistungen (wie
insbesondere Servicearbeiten).
(2)Ein Vertragsverhältnis kommt nur durch Annahme einer schriftlichen Bestellung
zustande; Erklärungen per Telefax genügen für die Einhaltung
der Schriftform. Bis dahin
sind allfällige Angebote von unserer Seite freibleibend.
(3)Vertragsbedingungen oder sonstige Geschäftsbedingungen des Bestellers
sind
unwirksam, soweit diese nicht im einzelnen von uns ausdrücklich und schriftlich
anerkannt
wurden.
(4)Diese Geschäftsbedingungen gelten nur insoweit der jeweilige Vertragsinhalt
nicht durch
gesonderte Bestimmungen über Preise, Liefermodalitäten etc. durch
die jeweils gültigen
Preisblätter geregelt sind.
II. Lieferung
(1)Liefertermine für Waren gelten als eingehalten, wenn sie die Firma des
Auftragnehmers
bzw. im Falle eines Streckengeschäftes das Werk des Sublieferanten verlassen
haben.
Leistungstermine gelten als eingehalten, wenn wir oder unser Sublieferant mit
der
Erbringung der Leistung begonnen haben bzw. hat. In Fällen, in denen ohne
unser
Verschulden oder aus Gründen, die auf Seiten des Bestellers liegen, die
Lieferung bzw.
Leistung nicht durchgeführt bzw. vollendet werden kann, genügt für
die Vertragserfüllung
von unserer Seite die Versandbereitschaft bzw. Leistungsbereitschaft.
Grundlegende Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfristen durch uns
ist ferner, daß
sämtliche vom Besteller zu beschaffende Informationen, technische und sonstige
Angaben
sowie allfällige Genehmigungen rechtzeitig zu unserer Verfügung gestellt
werden bzw.
vorliegen.
(2)Wird ein schriftlich zugesagter Liefertermin durch unser Verschulden mehr
als sechs
Wochen überschritten und wird eine vom Besteller danach schriftlich zu
setzende,
angemessene Nachfrist ebenso durch unser Verschulden nicht eingehalten, so ist
der
Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Geleistete Anzahlungen
sind in diesem
Fall dem Besteller zurückzubezahlen, sofern nicht andere Ansprüche
gegen den Besteller,
vor allem Ansprüche aus früheren Aufträgen, vorliegen. Über
den Rücktritt hinausgehende
Ansprüche des Bestellers, wie insbesondere auf Schadenersatz, sind einvernehmlich
ausgeschlossen.
Hat der Besteller die Ware erhalten, ist ein Rücktritt nicht mehr zulässig.
Ist eine Lieferung oder eine Leistung teilbar, besteht das Rücktrittsrecht
nur bezüglich der
noch aushaftenden Lieferungen oder Leistungen.
(3)Bei Lieferungen von Ware geht die Gefahr mit der Übergabe an den Transporteur
auf den
Besteller über, gleichgültig, ob wir selbst den Transport durchführen
oder ein Dritter. Bei
Verzug in der Versendung aus unserem Verschulden geht die Gefahr vom Tage der
Versandbereitschaft der Ware an den Besteller über.
(4) Wir sind zur Vornahme von Teillieferungen oder Teilleistungen berechtigt.
Mangels
gesonderter Abrede sind wir berechtigt, einzelne Teillieferungen zuzüglich
der jeweiligen
Umsatzsteuer zu fakturieren.
(5) Zum Begriff "höhere Gewalt" zählen alle Ereignisse,
die außerhalb unseres
Einflußbereiches liegen und geeignet sind, die ordnungsgemäße
Erfüllung unserer
Verpflichtungen zu behindern oder zu vereiteln. Hierzu zählen insbesondere
Krieg,
Mobilmachung, kriegsähnliche Ereignisse, Unruhe, Streik, Fabrikationsunterbrechungen,
Naturkatastrophen, Feuer in unserem Einflußbereich bzw. bei Sublieferanten,
gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen. Dauern derartige Ereignisse länger
als sechs Wochen
oder ist ein Ende dieser Behinderungen durch mehr als sechs Wochen nicht vorhersehbar,
sind beide Vertragspartner berechtigt, dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
Jede
Vertragspartei hat der anderen das auszufolgen, was sie inzwischen erhalten
hat;
Schadenersatzansprüche des Bestellers sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
(6)Der Besteller wird bei Empfang der jeweiligen Sendung (Hardware oder Software)
die
außen angebrachte Bezeichnung bezüglich des angelieferten Produktes
genau überprüfen.
Durch Öffnen der versiegelten Diskettenverpackung werden die Software-
Lizenzbestimmungen des Herstellers anerkannt, eine nachträgliche Rückgabe
oder
Umtausch ist nicht zulässig.
Erbrachte Dienstleistungen sind von einer Rücknahme generell ausgenommen.
(7)Erfüllungsort ist Wels.
(8)Dokumentation wird nach unserer Wahl in deutscher oder englischer Sprache
geliefert.
Für die Rechtzeitigkeit der Lieferung der Dokumentation genügt die
Versendung auf dem
Postwege.
(9)Wir übernehmen für Lieferungen und Leistungen keine Haftung, wenn
der Besteller bei
Vertragsabschluß die zu liefernde Ware nicht ausreichend bezeichnet hat.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
(1)Unsere Preise sind in den jeweils gültigen Preisblättern festgelegt.
Wir sind jederzeit,
auch nach Vertragsabschluß, berechtigt, die Preise zu verändern;
erfolgt eine Preiserhöhung
nach Bestellung um mehr als 5 Prozent nach oben, ist der Besteller berechtigt,
schriftlich
vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche des Bestellers, wie insbesondere
auf Schadenersatz,
sind seitens des Bestellers ausgeschlossen.
Alle in den Preisblättern angegebenen Preisen sind Nettopreise in österr.
Schillingen frei
Versandstelle, sämtliche Versandkosten, wie insbesondere Verpackung, Transportkosten
und Transportversicherung, sowie allfällige Zölle und gesetzliche
Umsatzsteuer gehen zu
Lasten des Bestellers. Sämtliche Nebenkosten werden gesondert fakturiert
und vom
Besteller anerkannt.
(2)Die von Büromaschinen Lehner gelegten Rechnungen sind prompt und ohne
jeden
Abzug zu zahlen. Unbeschadet einer anderslautenden Bestimmung oder Widmung des
Bestellers werden Zahlungen auf die jeweils ältesten offenen Rechnungen
angerechnet. Mangels gesonderter schriftlicher Vereinbarung werden Wechsel oder
Schecks von uns zahlungshalber nicht angenommen.
(3)Bei Zahlungsverzug berechnen wir einen Zinssatz von 5 Prozent über der
jeweiligen Bankrate, mindestens jedoch 11 Prozent p.A. Sind die von uns zu
bezahlenden höheren Bankzinsen dem Besteller in Rechnung zu stellen. Die
Verrechnung von Verzugszinsen erfolgt zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer
und
Zinseszinsen in Höhe von 14 Prozent. Der Käufer/Besteller verpflichtet
sich, im Falle
seiner Säumigkeit dem Verkäufer/Lieferanten die durch seine Säumigkeit
entstehenden
Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
(4)Der Besteller ist in keinem Fall berechtigt, eine Aufrechnung gegen bestehende
oder
behauptete Gegenforderungen vorzunehmen bzw. fällige Zahlungen, aus welchen
Gründen
immer, insbesondere wegen behaupteter Gegenansprüche zurückzubehalten.
(5) Bewährte Zahlungserleichterungen, wie Wechsel oder Schecks, die zahlungshalber
angenommen wurden, werden unbeschadet der jeweiligen Laufzeit sofort fällig,
wenn eine
wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers
bekannt wird.
Wir sind berechtigt, unbeschadet anderslautender Bestimmungen bzw. Abmachungen
noch
ausstehender Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung auszuführen, wenn eine Verschlechterung in den
Vermögensverhältnissen des Bestellers für möglich gehalten
wird. Sind Vorauszahlungen
oder Sicherheitsleistungen auch bei angemessener Nachfrist nicht erbracht, können
wir vom
Vertrag zurücktreten. Hierbei sind die gesetzlichen Bestimmungen so in
Anwendung zu
bringen, als wäre der Besteller in Leistungsverzug geraten. Sind dem Besteller
Teilzahlungen gewährt, tritt Terminverlust ein, wenn der Besteller mit
einer Rate mehr als
fünf Tage in Verzug geraten ist.
IV. Gewährleistung
(1)Die Gewährleistungsansprüche gegen Büromaschinen Lehner enden
nach sechs Monaten
ab Lieferung an den Kunden. Büromaschinen Lehner ist berechtigt, Garantie-
und
Gewährleistungszusagen der Hersteller an den Kunden weiterzugeben, ohne
in diesem Fall
dafür selbst einstehen zu müssen. Mängel müssen schriftlich
bekannt gegeben werden.
(2a) Hardware: Wir leisten Gewähr für die Mängel am Material
oder für die technische
Funktion, wobei sich unsere diesbezügliche Haftung auf Nachbesserung oder
Ersatzlieferung beschränkt. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich
zugesagt, umfaßt die
Gewährleistung der bestellten und gelieferten Ware nur solche Mängel,
die im Zeitpunkt des
Gefahrenüberganges bereits gegeben bzw. vorhanden waren; später auftretende
Mängel
(z.B. durch falsche Lagerung) sind von jeder Haftung unsererseits ausgeschlossen.
Bei
Drittlieferungen sind wir berechtigt, mit schuldbefreiender Wirkung unsere gegen
den
Hersteller bestehende Gewährleistungsansprüche an den Besteller abzutreten.
Bei sonstigem Verlust der Ansprüche des Bestellers hat ein entdeckter Mangel
unverzüglich
gerügt zu werden. Eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist
findet durch eine Behebung
des Mangels bzw. durch Anerkenntnis nicht statt.
Wir haften mit den gegebenen Einschränkungen nur für
solche technischen
Beschreibungen, die wir ausdrücklich in Vertragsform zugestanden haben,
nicht jedoch für
Angaben in Prospekten, Zeitschriften, etc.
(2b)Software: Ergänzend zu den obigen Bestimmungen gilt als vereinbart,
daß mangels
besonderer schriftlicher Zusage unsererseits die Gewährleistungsfrist drei
Monate beträgt.
Die Gewährleistungsbestimmungen für Hardware sind auch für Software
analog
anzuwenden; für eine Anwendbarkeit und Verwendbarkeit der Programme leisten
wir nur in
dem Umfang Gewähr, der auf Grund der Angaben des Bestellers von uns ausdrücklich
zugesagt wurde, wobei die Gewährleistungsansprüche des Bestellers
in jedem Fall auf
Nachbesserung bzw. Nachlieferung eingeschränkt sind; führt die Nachbesserung
nicht zum
gewünschten Erfolg, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, Preisminderung
zu gewähren
oder vom Vertrag zurückzutreten. Fand eine Demonstration des Produktes
statt, so gilt der
Grundsatz gekauft wie gesehen. Software gilt spätestens nach zwei Monaten
als
abgenommen, falls keine Abnahme explizit durchgeführt wurde.
V. Sonstige Haftungsbestimmungen
(1)Über die unter IV. hinausgehende Gewährleistungsansprüche
haften wir nicht,
insbesondere haften wir nicht für Schäden im Vermögensbereich
des Bestellers, auch nicht
für Folgeschäden jeder Art. Dieser Haftungsausschluß ist jedoch
nicht gültig bei
vorsätzlicher Schädigung durch uns oder bei auffallend grober Sorglosigkeit
oder grober
Fahrlässigkeit.
(2)Mangels gesonderter Vereinbarung übernehmen wir keine wie immer geartete
Haftung
für die Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter(wie beispielsweise
Patente,
Urheberrechte, Markenrechte, Copyrights, Musterschutz, etc.) Eine behauptete
Verletzung
von gewerblichen Schutzrechten durch Dritte ist uns unverzüglich und umfassend
zur
Kenntnis zu bringen.
(3)Der Besteller haftet dafür, daß die Verwendungsbeschränkungen
bzw. Anweisungen des
Herstellers in bezug auf die gelieferte Hardware und/oder Software genauestens
eingehalten
werden und hält uns diesbezüglich für schad- und klaglos. Derartige
Anweisungen des
Herstellers oder von unserer Seite können sich insbesondere auf Beschränkungen
in der
Verwendung der gelieferten Ware (Leistungen) erstrecken.
In allen Fällen, in denen unsere Haftungsbegrenzung aufgrund zwingender
gesetzlicher
Bestimmungen unzulässig ist, haften wir nur für den Ersatz jenes Schadensbetrages,
der uns
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter Berücksichtigung aller uns
bekannter oder
schuldhaft unbekannter Umstände vorhersehbar war, höchstens jedoch
für das vom Besteller
empfangene Entgelt.
VI. Serviceleistungen
Die obigen Haftungsbeschränkungen sind analog auch für Serviceleistungen
anzuwenden.
Serviceleistungen sind solche, die außerhalb der Gewährleistung erbracht
werden. Hier
beträgt die Gewährleistungsfrist drei Monate. Die Erbringung der Serviceleistungen
erfolgt
gemäß unseren jeweils in den Preisblättern genannten Servicepreisen
und dortigen
Bedingungen.
VII. Eigentumsvorbehalt
(1)Wir behalten und das Eigentum an den von uns gelieferten Produkten sowie
an den aus
der Be- oder Verarbeitung entstehenden Sachen bis zur Erfüllung aller und
jetzt oder künftig
gegen den Besteller zustehenden Ansprüche vor.
(2)Unser Eigentumsvorbehalt bezieht sich auch auf jene Geldbeträge, die
aufgrund der
Veräußerung der von uns gelieferten Waren (Leistungen) beim Besteller
eingehen; Der
Besteller ist zur gesonderten Aufbewahrung dieser Geldbeträge verpflichtet.
(3)Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, vom Vertrag zurückzutreten,
wenn über das
Vermögen des Bestellers ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder
auch nur
Zahlungsstockung eintritt.
VIII. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, so wird sie durch diejenige
wirksame
Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen
am
nächsten kommt. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages
unwirksam
sein, wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht berührt.
IX. Abtretung von Ansprüchen
Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
X. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt ausschließlich die
örtliche Zuständigkeit des
sachlich zuständigen Gerichtes in Wels als vereinbart.